VERWALTUNGSRAT

Verwaltungsrat

Jede Kirchengemeinde im Bistum Fulda hat einen gewählten Verwaltungsrat, dessen Hauptaufgaben in folgenden Tätigkeiten bestehen:

 

  • Verwaltung des kirchlichen Vermögens
  • Vertretung der Kirchengemeinde in Vermögensfragen
  • Bestellung des Rendanten
  • Beschluss über den Haushaltsplan der Gemeinde
  • Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Rendanten
  • Prüfung der Vermögensverzeichnisse
  • Entscheidung in Personalfragen
  • Entscheidung über bauliche Tätigkeiten


Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag 25 Jahre alt und nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Geistliche, Ordensangehörige und im Dienst der Kirchengemeinde stehende Personen.  

 

Alle drei Jahre wird im Rahmen von Ergänzungswahlen jeweils die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt. Die Ersatzmitglieder müssen bei jeder Wahl neu gewählt werden.

Verwaltungsratsmitglieder

Pfarrer Markus Schmitt

Vorsitzender

Darnieder, Bernd

Franc, Elisabeth

Schriftführerin

Groß, Thomas

Johnen, Andre

Maierhof, Bernhard

Wawra, Dieter

stellvertretender Vorsitzender