VERWALTUNGSRAT
Verwaltungsrat
Jede Kirchengemeinde im Bistum Fulda hat einen gewählten Verwaltungsrat, dessen Hauptaufgaben in folgenden Tätigkeiten bestehen:
- Verwaltung des kirchlichen Vermögens
- Vertretung der Kirchengemeinde in Vermögensfragen
- Bestellung des Rendanten
- Beschluss über den Haushaltsplan der Gemeinde
- Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Rendanten
- Prüfung der Vermögensverzeichnisse
- Entscheidung in Personalfragen
- Entscheidung über bauliche Tätigkeiten
Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag 25 Jahre alt und nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Geistliche, Ordensangehörige und im Dienst der Kirchengemeinde stehende Personen.
Alle drei Jahre wird im Rahmen von Ergänzungswahlen jeweils die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt. Die Ersatzmitglieder müssen bei jeder Wahl neu gewählt werden.
Verwaltungsratsmitglieder
Pfarrer Markus Schmitt
Vorsitzender
Darnieder, Bernd
Franc, Elisabeth
Schriftführerin
Groß, Thomas
Johnen, Andre
Maierhof, Bernhard
Wawra, Dieter
stellvertretender Vorsitzender